Eine Mitgliedschaft beim Schwäbischen Albverein ist jederzeit möglich; sie gilt für das gesamte Kalenderjahr.
Im allgemeinen wird die Mitgliedschaft bei einer Ortgruppe beantragt (siehe Beitrittserklärung). Die Ortgruppe leitet dann diese Beitrittserklärung an den Gesamtverein in Stuttgart weiter und erhält dann von dort auch die Mitgliedskarte.
Die Jahresbeiträge der Ortsgruppe Baltmannsweiler können Sie der Übersicht Beiträge und Leistungen entnehmen.
Jedes Mitglied erhält eine jährliche Jahresgabe in Form einer topografischen Wanderkarte vom Gesamtverein.
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis spätestens zum 30. September eines Jahres schriftlich beim 1. Vorsitzenden oder beim Mitgliedsbetreuer erfolgen.